Freiwillige Feuerwehr Wanzleben 

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Unsachgemäßes Lagerfeuer 

Am Samstagabend wurden wir zu einem vermutlich brennenden Holzhaufen alarmiert. Vor Ort stellte sich die Lage etwas anders dar. Es handelte sich um ein unsachgemäßes Lagerfeuer. Da gemäß Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wanzleben - Börde das Anlegen und Unterhalten von offenen Lagerfeuern verboten ist, wurde die Brandbekämpfung durch einen Trupp unter Atemschutz mittels einem C-Rohr eingeleitet. Weitere Maßnahmen durch die Feuerwehr waren nicht erforderlich, sodass wir nach den Löschmaßnahmen einrücken und die Einsatzbereitschaft wieder herstellen konnten.

(Text, Foto: S. Konczalla)