Am Samstagabend wurden wir zu einem vermutlich brennenden Holzhaufen
alarmiert. Vor Ort stellte sich die Lage etwas anders dar. Es
handelte sich um ein unsachgemäßes Lagerfeuer. Da gemäß
Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wanzleben - Börde das Anlegen und
Unterhalten von offenen Lagerfeuern verboten ist, wurde die
Brandbekämpfung durch einen Trupp unter Atemschutz mittels einem
C-Rohr eingeleitet. Weitere Maßnahmen durch die Feuerwehr waren
nicht erforderlich, sodass wir nach den Löschmaßnahmen einrücken und
die Einsatzbereitschaft wieder herstellen konnten.
(Text, Foto: S. Konczalla)